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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Frequently Asked Questions

Idee

1. Was ist die Genossenschaft für Gemeinwohl?

Die 2014 gegründete Genossenschaft für Gemeinwohl ist die Plattform für gemeinwohlorientierte Menschen und Organisationen rund um das Thema Geld und Finanzen.

Die Genossenschaft hat über 4.000 Mitglieder mit Schwerpunkt aus Österreich, Deutschland und der Schweiz, die sich für eine Ausrichtung der Geldwirtschaft am Gemeinwohl engagieren.

2. Was will die Genossenschaft erreichen?

 

 

Wir wollen die Geldwirtschaft am Gemeinwohl ausrichten. Geld soll wieder den Menschen dienen, vom Zweck zum Mittel werden und einen echten Gewinn für alle darstellen.

3. Was bietet die Genossenschaft an?

Die Genossenschaft für Gemeinwohl verwirklicht ihre Vision durch Dienstleistungen in den folgenden drei Bereichen:

 

Finanzdienstleistungen der Geldwirtschaft für Gemeinwohl:
Vermittlung und Betrieb von alternativen ethischen Finanzdienstleistungen, um Gelder aus der Finanzwirtschaft in gemeinwohlfördernde Vorhaben der Realwirtschaft umzuleiten.

 

Bildungsdienstleistungen der Akademie für Gemeinwohl:
Umfassende kritische Finanzbildung, Forschung und Verbreitung von Geld- und Finanzwissen, um Bewusstsein zu schaffen und Alternativen aufzuzeigen.

 

Demokratiedienstleistungen der Politik für Gemeinwohl:
Aktive Beteiligung am politischen Diskurs, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Geld- und Finanzwirtschaft am Gemeinwohl auszurichten.

4. Wer steht hinter der Genossenschaft?

 

Hinter der Genossenschaft stehen keine Partei, keine Religion und auch kein großes Unternehmen, sondern über 4.000 engagierte Mitglieder der Zivilgesellschaft, die sich eine Veränderung des Geld- und Finanzsystems Richtung Gemeinwohl wünschen. Die Genossenschaft gehört ausschließlich ihren Mitgliedern, von denen jedes genau eine Stimme in der Generalversammlung hat, unabhängig von der Höhe der Beteiligung.

 

Hier findest du das Team, die Mitglieder des Aufsichtsrates und den Vorstand.

5. Was versteht die Genossenschaft für Gemeinwohl unter Transparenz?

In der Genossenschaft für Gemeinwohl leben wir höchstmögliche Transparenz. Es gilt das Bestreben, allen Aktiven alle Informationen zugänglich zu machen. Entscheidungen treffen und veröffentlichen wir immer so, dass es allen Aktiven möglich ist, sich in Entscheidungsprozesse einzubringen bzw. sich jederzeit über getroffene Entscheidungen zu informieren. Auch nach außen geben wir tranparent weiter, was bei uns passiert. Du kannst jederzeit unsere Jahresabschlüsse, Revisionsberichte und Transparenzberichte einsehen.

6. Was passiert mit den Gewinnen der Genossenschaft?

Gemäß § 11 der Satzung ist keine Gewinnausschüttung an die Mitglieder vorgesehen. Derzeit verzeichnet die Genossenschaft für Gemeinwohl keinen Bilanzgewinn, und nach aktuellem Businessplan wird es noch ein paar Jahre dauern, bis es soweit ist. Sobald es jedoch Gewinne zu verbuchen gibt, wird ein Teil davon einem Sondervermögen zugeführt, mit dem soziale, ökologische und kulturelle Vorhaben gefördert werden, die aufgrund ihrer Bonität sonst keine Möglichkeit für eine Finanzierung hätten.

mitgliedschaft

7. Wie werde ich Mitglied in der Genossenschaft?

Mitglied können alle Menschen werden, die unsere Arbeit schätzen oder unsere Produkte nutzen wollen. Für die Mitgliedschaft braucht es die Zeichnung von mindestens zwei Genossenschaftsanteilen um je 25 Euro. Die einmalige Einschreibegebühr beträgt 20 Euro. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt mittels Beitrittserklärung, Zahlung der gewählten Summe und Übermittlung einer Kopie deines Lichtbildausweises. Hier findest du alle Informationen zum Beitritt.

 

Bitte beachte, dass alle Mitglieder mit dem Genossenschaftsbeitrag den allgemeinen Förderzweck der Genossenschaft solidarisch unterstützen. Der Beitrag wird einmal jährlich eingehoben und beträgt 72 Euro im Jahr. [siehe Punkt 9. und 10.]

8. Welche Vorteile habe ich als Mitglied?

Als Mitglied der Genossenschaft erhältst du die Dienstleistungen und Angebote der Genossenschaft exklusiv oder zum Vorteilspreis. Uns ist auf lange Sicht wichtig, den Kreis zu schließen: Kund*innen sollen gleichzeitig auch Eigentümer*innen sein. Damit entscheidest du als Kund*in in der Generalversammlung demokratisch und direkt, welchen Weg die Genossenschaft in Grundsatzfragen nehmen soll, wer die Genossenschaft im Vorstand leitet, wer im Aufsichtsrat die Interessen der Eigentümer*innen wahrnimmt und was mit einem allfälligen Gewinn passieren soll.

9. Was kostet die Mitgliedschaft?

Mit dem Genossenschaftsbeitrag unterstützen alle Mitglieder solidarisch den allgemeinen Förderzweck der Genossenschaft. Du ermöglichst damit gemeinwohlorientierte Projekte der Genossenschaft, den Betrieb der Akademie für Gemeinwohl sowie die Arbeit an der Politik für Gemeinwohl.

 

Der jährliche Genossenschaftsbeitrag beträgt 72 Euro für Privatpersonen, Selbstständige, Einpersonenunternehmen, gemeinnützige oder gemeinwohlorientierte Organisationen. Für alle anderen eingetragenen Firmen und gewerbliche Vereine beträgt er 720 Euro pro Jahr. Der Genossenschaftsbeitrag wird im ersten Jahr anteilig verrechnet.

 

Wenn der Genossenschaftsbeitrag für dich nicht stimmig ist, kannst du nach Selbsteinschätzung die Halbierung oder Verdoppelung wählen.

10. Wofür wird der Genossenschaftsbeitrag verwendet?

Der Genossenschaftsbeitrag stellt den Basisbetrieb sicher und finanziert strategische Vorhaben, die ohne diesen Beitrag nicht möglich wären, wie die

  • Akademie für Gemeinwohl,

  • Politik für Gemeinwohl,

  • Regionenarbeit & regionale Veranstaltungen,

  • Einführung strategischer Produkte,

  • Stützung von besonderen das Gemeinwohl fördernden Vorhaben,

zur Erfüllung des allgemeinen Förderzwecks der Genossenschaft.

11. Welches Risiko trage ich als Genossenschaftsmitglied?

Es gilt die für Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften übliche Nachschusspflicht: Laut Satzung § 9 "haftet jede*r Genossenschafter*in für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft im Falle der Liquidation oder Insolvenz nur mit ihren*seinen Geschäftsanteilen und einem weiteren Betrag in derselben Höhe."

 

Sprich, im Falle der Insolvenz der Genossenschaft können deine Genossenschaftsanteile bis zur Gänze an Wert verlieren. Im schlimmsten Fall musst du dann noch zusätzlich denselben Betrag, den du insgesamt gezeichnet hast, "nachschießen".

12. Wie kann ich meine Mitgliedschaft beenden?

Als Genossenschaftsmitglied hast du das Recht, deine Mitgliedschaft zu kündigen. Eine Kündigung muss schriftlich mittels Kündigungsformular bis zum 30.11. eines Jahres erfolgen, um mit Ende desselben Jahres wirksam zu werden. Im Genossenschaftsgesetz § 79 ist geregelt, dass die Auszahlung des Geschäftsguthabens (des Betrags, den der Genossenschaftsanteil noch wert ist) erst ein Jahr nach Ablauf des Geschäftsjahres erfolgen darf, in dem das Genossenschaftsmitglied ausgeschieden ist.

 

Du kannst dich auch dazu entschließen, diesen Restbetrag der Genossenschaft zu spenden. Bitte vermerke das in deinem Kündigungsformular, wenn du das möchtest!

GESCHICHTE

13. Was war vor der Genossenschaft für Gemeinwohl?

Die Genossenschaft ging Ende2014 aus einer zivilgesellschaftlichen Initiative hervor, die sich 2010 als Reaktion auf die letzte große Finanzkrise (2008/2009) in Österreich gebildet hatte. Der „Verein zur Gründung und Förderung einer demokratischen Bank“ (später umbenannt auf „Projekt Bank für Gemeinwohl“) leistete alle Vorarbeiten zur Gründung der Genossenschaft. Unter anderem vereinte er Menschen unterschiedlichster Backgrounds, die die Errichtung einer alternativen Bank als ihre bevorzugte Strategie sahen, eine wirksame Intervention im Bereich Geld- und Finanzsystem zu setzen. Diese sollte, so das zugrundeliegende Ziel, wie alle Bereiche der Wirtschaft auf das Gemeinwohl ausgerichtet sein.

14. Was ist aus der „Bank für Gemeinwohl“ geworden?

Zwischen 2015 und 2017 fand eine Kapitalsammlungskampagne für die geplante “Bank für Gemeinwohl” statt. Die Zivilgesellschaft beteiligte sich in großer Zahl, es entstand – nach Mitgliedern  – die größte Genossenschaft der letzten Jahrzehnte in Österreich. Dennoch zeichnete sich ab, dass die für eine Bank mit vollem Angebotsspektrum benötigte Summe im geplanten Zeitraum nicht zusammenkommen würde. So entschied sich die Genossenschaft 2016 für einen Zwischenschritt am Weg zur Vollbank: die Gründung eines Zahlungsinstituts (nach ZaDiG, Zahlungsdienstleistungsgesetz), das das stark nachgefragte Gemeinwohlkonto anbieten hätte können. Dafür war das benötigte Kapital ausreichend vorhanden. Dennoch lehnte die österreichische Finanzmarktaufsicht den Antrag auf die erforderliche „kleinen Banklizenz“ ab. Es kam in Folge zu einer strategischen Neuausrichtung der Genossenschaft.

15. Wie kam es 2018 zur strategischen Neuausrichtung?

Nach der Ablehnung des Lizenzantrags hatte die Genossenschaft eine Grundsatzentscheidung zu treffen: Sollte sie sich auf eine juristische Auseinandersetzung mit der FMA einlassen, um vielleicht langfristig doch zu einer Banklizenz zu kommen– oder einen alternativen Weg finden?

Der Rechtsweg wurde als zu zeit- und kostenaufwändig eingeschätzt, mit dem Risiko, vor Gericht nicht Recht zu bekommen. Deshalb erarbeiteten das Kernteam und ca. siebzig engagierte Mitglieder in einem über mehrere Monate geplanten Prozess (“Strategiedialog”) die Strategie der Genossenschaft als Plattform, die mit anderen Organisationen kooperiert, um den gewünschten Wandel im Geld- und Finanzsystem anders zu erreichen. Der Vorschlag wurde im Oktober 2018 von der Generalversammlung angenommen, sie ebnete so den Weg für die heutigen Angebote der Genossenschaft für Gemeinwohl.

Gemeinwohlkonto

16. Was ist das Gemeinwohlkonto?

Das Gemeinwohlkonto des Umweltcenters der Raiffeisenbank Gunskirchen ist ein exklusives Angebot für Mitglieder der Genossenschaft für Gemeinwohl. Es funktioniert wie jedes andere Bankkonto – mit dem Unterschied, dass auf der Kreditseite garantiert und ausschließlich gemeinwohlorientierte Projekte gemäß Umweltgarantie finanziert werden. Mit dem Gemeinwohlkonto entscheidest du dich nicht nur für ein gutes Produkt. Du entscheidest dich auch dafür, mit deiner Stimme, deinem tatsächlichen Tun die Genossenschaft für Gemeinwohl – eine zivilgesellschaftliche Bewegung – zu stärken. Diese arbeitet aus Überzeugung daran, dass es mehr solcher Angebote in der österreichischen Bankenlandschaft gibt! Der gemeinsame konzertierte Ruf nach ehrlichen Angeboten dieser Art in unserem Geld- und Finanzsystem ist der Mehrwert, den dieses und zur Zeit nur dieses Angebot bietet.

17. Was ist der Unterschied zu anderen „grünen“ Bankkonten?

Der Umweltgarantie, dem Kriterienkatalog des Umweltcenters der Raiffeisenbank Gunskirchen für die Kreditvergabe, wurde von den Mitgliedern der Genossenschaft für Gemeinwohl im Rahmen einer detaillierten Begutachtung das Gemeinwohl-Siegel verliehen. Das Gemeinwohlkonto ist damit das erste und bislang einzige Konto Österreichs, bei dem die Kund*innen und kritische Bürger*innen mitbestimmen, was in Bezug auf die Kreditvergabe-Kriterien „das Gemeinwohl“ ist – und kein „Experten*innen-, Berater*innen- oder Marketingteam. Auch bzgl. Transparenz in der Mittelverwendung hinken andere Banken noch hinterher – wir hoffen, dass sich das rasch ändert!

18. Welche Kosten kommen auf mich als Privatperson zu?

  • Einmalig: Die Beteiligung an der Genossenschaft für Gemeinwohl mit mindestens zwei Anteilen zu je 25€ sowie eine einmalige Einschreibegebühr in Höhe von 20€
  • Pro Jahr: Genossenschaftsbeitrag in Höhe von 36, 72 oder 124€ (nach eigenem Ermessen) 
  • Pro Quartal: Gemeinwohlkontobeitrag in Höhe von 9€ an die Genossenschaft
  • Pro Monat: Kontoführungsgebühren an das Umweltcenter

Mitglieder, die ausschließlich Gemeinwohl-Sparkonten nutzen sowie Studierende bis 24 sind vom Kontoführungsentgelt und vom Gemeinwohlkontobeitrag ausgenommen.
Zu den Kosten für Firmen: Siehe “Mitgliedschaft”

19. Was ist der Gemeinwohlkontobeitrag? Wieso sind diese Kosten nicht mit dem Genossenschaftsbeitrag gedeckt?

Der Gemeinwohlkontobeitrag in der Höhe von € 9,00 pro Quartal ist ein zusätzlicher Mitgliedsbeitrag für Genossenschafter*innen mit zumindest einem Gemeinwohlkonto. Du zahlst ihn direkt an uns, die Genossenschaft für Gemeinwohl. Damit finanzierst du unseren Vertrieb des Gemeinwohlkontos und förderst die Entwicklung weiterer Produkte sowie unsere Bildungs- und zivilgesellschaftlichen Aktivitäten. Der Gemeinwohlkontobeitrag fällt nur einmal an, selbst wenn du mehrere Gemeinwohlkonten hast. Mitglieder, die ausschließlich Gemeinwohl-Sparkonten nutzen sowie Studierende bis 24 sind vom Gemeinwohlkontobeitrag ausgenommen.

20. Gibt es Konten für Vereine?

Derzeit bietet das Umweltcenter der Raiffeisenbank Gunskirchen keine Gemeinwohl-Vereinskonten an. Grund dafür ist der hohe Prüfaufwand für die Nachweisführung der wirtschaftlichen Eigentümerschaft bei Vereinen.

21. Gibt es das Gemeinwohlkonto auch für Personen, die nicht in Österreich leben?

Derzeit gibt es das Gemeinwohlkonto nur für Bürger*innen mit Wohnsitz in Österreich, weil es nicht möglich ist, das im Zuge der Beantragung notwendige Postident-Verfahren außerhalb von Österreich durchzuführen. 

22. Ist das Gemeinwohlkonto durch die Einlagensicherung geschützt?

Dein Geld am Gemeinwohlkonto ist wie bei allen Girokonten in Österreich in einer Höhe von bis zu 100.000 € pro Kund*in und Kreditinstitut gemäß der gesetzlichen Einlagensicherung geschützt: Link zur Einlagensicherung

23. Ich habe das Gemeinwohlkonto über die Website beantragt, warum werde ich vom Umweltcenter nicht kontaktiert?

Falls du noch kein Mitglied bei der Genossenschaft für Gemeinwohl bist, die Mitgliedschaft aber schon beantragt hast, beachte bitte, dass wir deine Daten erst mit den vollständigen Unterlagen an das Umweltcenter senden – also sobald uns deine unterschriebene Beitrittserklärung sowie die Ausweiskopie  vorliegen und der Betrag für die Genossenschaftsanteile auf unserem Konto eingegangen ist. 
Als Mitglied beachte bitte, dass es bis zu einer Woche dauern kann, bis dich das Umweltcenter kontaktiert – je nach aktueller Arbeitslast. Sollte sich dann immer noch niemand gemeldet haben, schreibe bitte an info@gemeinwohl.coop und wir klären, woran es liegt.  
 

24. Vergebt ihr auch Kredite?

Das Umweltcenter vergibt Investitionskredite, wenn sie den Kriterien in der Umweltgarantie entsprechen. Für Unternehmer*innen mit einem Gemeinwohlkonto gibt es die Möglichkeit eines Betriebsmittelkredites, sofern der Unternehmenszweck den Kriterien der Umweltgarantie entspricht.